Streiks bei Fluggesellschaften sind nie angenehm. Sie sind sowohl für die Fluggäste als auch für die Fluggesellschaft äußerst unangenehm, da Flüge gestrichen werden und es zu Verspätungen kommt, bis die Streiks beigelegt sind. Die gute Nachricht ist, dass Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Sie aufgrund eines Streiks einer Fluggesellschaft Probleme hatten – allerdings nur, wenn Sie in die oder aus der Europäischen Union reisen.

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Überblick über Streiks bei Fluggesellschaften

Nach EU EC 261 haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie aufgrund eines Streiks einer Fluggesellschaft verspätet sind. Dabei handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Problem, das oft hätte gelöst werden können, bevor es zu einem echten Streik eskaliert wäre. Die Fluggesellschaften bieten Ihnen diese Entschädigung nicht automatisch an, so dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Streiks bei Fluggesellschaften sind ein Grund für eine Entschädigung nach EU EC 261; allerdings sind nicht alle Flüge anspruchsberechtigt. Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Antrag stellen können.

Doch zunächst einmal: Was ist ein Streik im Luftverkehr? Ein Streik bei einer Fluggesellschaft ist jede Unterbrechung des Flugbetriebs, an der Angestellte der Fluggesellschaft beteiligt sind, einschließlich Piloten, Kabinenpersonal, Flugbegleiter, Ingenieure und andere. Jeder, der direkt für die Fluggesellschaft arbeitet und für den täglichen Betrieb unverzichtbar ist, fällt unter einen Streik bei einer Fluggesellschaft. Wenn sie streiken, sind die Fluggesellschaften nicht mehr in der Lage, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, was zu großen Verspätungen und zahlreichen Flugausfällen führt.

Da dies in ihrem Einflussbereich liegt, fallen Streiks bei Fluggesellschaften unter EG 261. Der entscheidende Punkt ist, dass es sich um Beschäftigte der Fluggesellschaft handeln muss. Es kann sich nicht um Flughafenpersonal handeln, denn das ist etwas anderes und fällt nicht unter diese Verordnung. Es kommt auf die Umstände an, und Sie können Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug die folgenden Kriterien erfüllt.

  • Ihr Flug muss in der EU beginnen oder enden, und der Streik muss sich auf die EU-Strecke auswirken. Wenn Sie zu beiden Zeitpunkten innerhalb der EU geflogen sind, sind Sie auf der sicheren Seite!
  • Überlegen Sie, wie lang die Verspätung war. Betrug die Verspätung mindestens drei Stunden oder mehr?
  • Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, hatten Sie weniger als 14 Tage Vorlaufzeit? Wurde Ihre Reservierung vor dem Streik bestätigt und dann in letzter Minute geändert?

Auch wenn Sie einen Ersatzflug genommen haben, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sich Ihr neuer Flug erheblich von Ihrem ursprünglichen Flug unterscheidet. Solange der betreffende Flug innerhalb der letzten drei Jahre stattgefunden hat, fällt er unter EG 261.

Dies ist eine relativ neue Entwicklung. Erst 2019 wurden Streiks von Fluggesellschaften in den Geltungsbereich von EC 261 aufgenommen. Es ist also wichtig, dass Sie alle Ihre Flugverspätungen überprüfen, um festzustellen, ob Sie Anspruch darauf haben. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass Fluggesellschaften für das Verhalten ihres Personals verantwortlich sind, und dazu gehören auch Streiks, die zu Verspätungen und Annullierungen führen. Dieses Urteil ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die EG 261 die Fluggesellschaften zur Verantwortung zieht, in der Hoffnung, die Luftfahrtindustrie zu verbessern.

Verspätungen und Annullierungen sind kostspielige Unannehmlichkeiten, die in den meisten Fällen vermieden werden können. Wenn Sie von einem Streik der Fluggesellschaft betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggesellschaft wird Ihnen nur dann eine Entschädigung zahlen, wenn Sie diese beantragen.

Wann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung

In EG 261 geht es darum, die Fluggesellschaften zur Verantwortung zu ziehen. Wenn sie also für die Verspätung verantwortlich sind, sind sie gesetzlich verpflichtet, für Ihre Unannehmlichkeiten aufzukommen, wobei die Höhe der Entschädigung von der Dauer Ihrer Verspätung und Ihrer Reise abhängt. Was geschieht jedoch, wenn sie nicht verantwortlich sind? Was ist, wenn jemand anderes die Schuld trägt oder höhere Gewalt eintritt? Wenn die Fluggesellschaft nicht für die Umstände verantwortlich ist, die zur Verspätung oder Annullierung des Fluges geführt haben, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Dazu gehören:

  • Streiks der Flughafensicherheit
  • Streiks der Gepäckabfertiger
  • Streiks des Flugsicherungspersonals
  • Politische Unruhen

Außergewöhnliche Umstände sind alles, was sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entzieht, so dass es auf die Umstände der Verspätung ankommt. Dazu kann auch schlechtes Wetter gehören, obwohl es einige Ausnahmen von dieser Regel gibt. Die Fluggesellschaft muss alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, bevor die Verspätung eintrat, damit sie als außergewöhnliche Umstände eingestuft werden kann. Wenn zum Beispiel andere Fluggesellschaften in der Lage waren, einen Sturm gut vorbereitet zu bewältigen, kann die Fluggesellschaft trotzdem zur Verantwortung gezogen werden.

Es geht um die Frage der angemessenen Maßnahmen, die in den Augen des Gesetzgebers undurchsichtig werden kann. Aus diesem Grund können Sie versuchen, einen Anspruch geltend zu machen, auch wenn er technisch nicht unter EC 261 fällt. Einige Fluggesellschaften werden sich in gutem Glauben bemühen, sich mit ihren Fluggästen zu einigen und deren Geschäft aufrechtzuerhalten. Andernfalls können Sie sich direkt mit dem Kundendienst in Verbindung setzen, um Ihren Flug umzubuchen und Sie an Ihr endgültiges Ziel zu bringen.

EC 261 begünstigt die Fluggäste, erkennt aber auch an, dass die Fluggesellschaften nicht alle Umstände unter Kontrolle haben. Leider ist alles, was als außergewöhnliche Umstände gilt, nicht durch EC 261 abgedeckt. Denken Sie daran, dass Sie Ansprüche nur innerhalb von drei Jahren nach der ursprünglichen Verspätung geltend machen können. Wenn Ihre Verspätung vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, ist sie ebenfalls nicht förderfähig – selbst wenn sie die Kriterien erfüllt.

Welche Entschädigung kann ich erhalten?

Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von den Umständen Ihres Flugproblems ab, daher ist es wichtig zu wissen, worauf Sie Anspruch haben. Solange das Problem im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, sollten Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach EG 261 haben, auch wenn die Höhe der Entschädigung unterschiedlich ist. Zum Glück gibt es dafür Standards.

Annullierung

Flüge werden immer wieder annulliert, aber wenn Ihr Flug durch einen Streik der Fluggesellschaft in der EU gestrichen wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten, aber Sie müssen erst einen Antrag stellen. Solange die Fluggesellschaft Sie nicht mindestens 14 Tage im Voraus benachrichtigt oder Ihnen einen vergleichbaren Flug angeboten hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie je nach Dauer der Verspätung und der Entfernung Ihres Fluges beanspruchen können. Solange Sie einen Landepunkt innerhalb der EU haben, gilt EG 261.

Weniger als 2 Stunden2 - 3 Stunden3 – 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommenEntfernung
€125€250€250€250€250Alle Flüge bis 1.500 km
€200€200€400€400€400EU-interne Flüge über 1.500 km
€200€200€400€400€400EU-Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
€300€300€300€600€600Nicht-innergemeinschaftliche Flüge über 3.500 km

Verspätung

Vielleicht haben Sie das Glück, dass sich Ihr Flug einfach nur verspätet und nicht gestrichen wird. Das ist zwar immer noch ein Problem, aber sehen Sie es von der positiven Seite. Sie können Ihr Endziel schließlich erreichen. Außerdem haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € nach EG 261.

Die Entschädigung für verspätete Flüge unterscheidet sich ein wenig von der Entschädigung für annullierte Flüge. Die Entschädigung wird erst ab drei Stunden gezahlt, und der Wert steigt erst mit zunehmender Verspätung. Bei der Berechnung des Betrags, der Ihnen bei einer Flugverspätung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft zusteht, berücksichtigt EC 261 auch die Entfernung.

Weniger als 3 Stunden3 – 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommenEntfernung
€ –€250€250€250Alle Flüge bis 1.500 km
€ –€400€400€400EU-interne Flüge über 1.500 km
€ –€400€400€400EU-Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
€ –€300€600€600Nicht-innergemeinschaftliche Flüge über 3.500 km

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Nichtbeförderung

Eine Nichtbeförderung liegt immer dann vor, wenn Ihnen der Zutritt zu einem Flugzeug verweigert wird, und einer der häufigsten Gründe dafür ist, dass die Fluggesellschaft überbucht ist. Wenn dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Ihnen die Beförderung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft verweigert wurde, haben Sie möglicherweise ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.

Sie müssen den Grund für die Verweigerung der Beförderung verstehen und ihn nach Möglichkeit schriftlich festhalten. Wenn der Flug lediglich verspätet ist, hängt die Höhe der Entschädigung von der Dauer der Verspätung ab. Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen und ohne Ihr Verschulden verweigert wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Was sind meine Rechte?

Wenn eine Fluggesellschaft streikt, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Nur so können Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen für Ihre Unannehmlichkeiten zusteht. Solange das Problem bei der Fluggesellschaft und nicht beim Flughafen selbst liegt, können Sie einen Teil Ihrer Verluste zurückerhalten.

Worauf habe ich Anspruch?

Was Ihnen zusteht, hängt davon ab, wie lange Ihre Verspätung dauert, aber Sie haben Anspruch auf Betreuung während Ihrer Wartezeit. Dazu gehören:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, während Sie warten.
  • Zugang zu Kommunikationsmitteln, wenn Sie diese benötigen, einschließlich zweier Telefonate, Faxe und E-Mails.
  • Übernachtungsmöglichkeiten, wenn Ihr Flug über Nacht verspätet ist.
  • Transport zum und vom Flughafen, wenn Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen oder nach Ihrem Flug nach Hause zurückkehren können.

Ihre Rechte nehmen mit der Dauer der Verspätung zu. Scheuen Sie sich also nicht, von den Fluggesellschaften zu verlangen, was Ihnen zusteht. Sie werden es nur anbieten, wenn Sie darum bitten.

Kann ich umbuchen?

Ja, Sie können Ihren Flug umbuchen, sofern er annulliert wurde oder sich um mehr als 5 Stunden verspätet hat. Sie können Ihren Flug komplett stornieren. In diesem Fall erhalten Sie eine vollständige Erstattung, einschließlich Steuern und Servicegebühren. Sie können auch um eine Umbuchung auf einen anderen Flug bitten. Weicht die Zeit erheblich von Ihrem ursprünglichen Flug ab, können Sie trotzdem eine Entschädigung verlangen. Streiks bei Fluggesellschaften sind vermeidbar, also vergessen Sie nicht, Ihre Entschädigung einzufordern.

Was ist mit vergangenen Streiks?

Wenn Sie in den letzten drei Jahren von einer Flugannullierung oder -verspätung betroffen waren, können Sie auch im Nachhinein noch eine Entschädigung fordern. Sie sind nicht gezwungen, dies im Moment zu tun, auch nicht bei Streiks der Fluggesellschaften. Die Richter haben erstmals 2019 entschieden, dass Streiks von Fluggesellschaften keine außergewöhnlichen Umstände sind. Solange das offene Zeitfenster gilt, können Sie also immer noch Ansprüche geltend machen. Verspätungen und Annullierungen nach COVID-19 gelten unabhängig vom Zeitrahmen nicht.

Fazit

Sie haben nach EG 261 viele Rechte, wenn es darum geht, Ihre Entschädigung einzufordern, und jetzt, da Streiks von Fluggesellschaften als beherrschbare Umstände gelten, haben Sie noch mehr davon! Schauen Sie sich Ihre Verspätungen an und prüfen Sie, ob eine davon zutrifft. Sie könnten Anspruch auf bis zu 600 € haben, wenn Sie danach fragen.

Über den Autor

Scott Welsch

Scott Welsch ist ein in London ansässiger Anwalt. Er hat sich auf Reiserecht spezialisiert und möchte die Menschen über ihre Rechte als europäische Reisende aufklären. Viele Flugentschädigungsunternehmen versuchen, ihre Kunden mit Versprechungen wie schnellem Service, hohen Erfolgsquoten und erfolgreicher Rückerstattung zu ködern. Für das ungeschulte Auge und den erschöpften Reisenden, der auf dem Boden eines Flughafens sitzt, sehen diese Angebote wie die besten aus. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Vergleichsliste auf dem neuesten Stand zu halten, damit Sie nur mit den außergewöhnlichen Unternehmen zusammenarbeiten, die ihre glänzenden Versprechen einhalten.

 

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