Flugannullierungen kommen vor, aber wenn sie vermeidbar sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten gemäß EG 261. Diese wichtige Verordnung schützt die Rechte von Fluggästen, und Sie können bis zu 600 € erhalten, je nachdem, wie lang Ihr Flug war, wie lange die Verspätung dauerte und wohin Sie reisen.

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Was versteht man unter einem annullierten Flug?

Wenn Ihr Flug nie die Rollbahn verlassen hat, haben Sie Glück! Dies gilt als annullierter Flug, auch wenn Sie das Flugzeug betreten haben. Bei den meisten gestrichenen Flügen ist es nicht so weit gekommen. In der Regel erhalten Sie eine Benachrichtigung auf Ihrem Telefon oder per E-Mail, dass Ihr Flug gestrichen wurde und Sie sich an den Kundendienst wenden müssen. Wenn Sie sich bereits am Flughafen befinden, wird die Stornierung auf der Anzeigetafel angezeigt. Zusammen mit all den anderen unglücklichen Fluggästen schlendern Sie zum Schalter des Kundendienstes, um zu sehen, was man für Sie tun kann, um Sie an Ihr Ziel zu bringen, sei es, dass man Sie auf den nächsten Flug bucht, Sie umbucht oder Sie auf Standby setzt.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr Ziel mit der ursprünglichen Flugmethode zu erreichen, wird Ihr Flug gestrichen. Gemäß EG 261 wird ein annullierter Flug definiert als „die Nichtdurchführung eines Fluges, der zuvor geplant war und für den mindestens ein Platz reserviert war“. Das ist im Grunde eine elegante Umschreibung dafür, dass Ihr Flug annulliert ist, wenn Sie einen Sitzplatz in einem Flugzeug gekauft haben und diesen nicht nutzen können, weil das Flugzeug nicht zu Ihrem Zielort fliegt.

Nach EG 261 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Sie 14 Tage im Voraus zu informieren, wenn Ihr Flug gestrichen wird. Wenn sie das nicht tun, haben Sie je nach Flug, Entfernung, Zielort usw. möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Selbst wenn Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden und die Ankunftszeit erheblich (mindestens 3 Stunden) von der ursprünglich geplanten Ankunftszeit abweicht, erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Klage nach EG 261. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen kann Ihnen helfen, die maximale Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Wenn das Problem, das zur Annullierung geführt hat, von der Fluggesellschaft zu verantworten war, sollten Sie etwas bekommen, wenn Sie Ihre Rechte kennen.

Welche Umstände gelten?

EC 261 ist ein wirksames Instrument, aber leider gilt es nicht für alle Flüge, sondern nur für solche, die in der Europäischen Union oder im europäischen Luftraum durchgeführt werden. Ihr Flug muss einen Berührungspunkt in der EU gehabt haben, um in den Genuss der Regelung zu kommen, meistens beim Start, aber auch bei einigen ankommenden Flügen, je nach Fluggesellschaft. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Wenn Ihr Flug bestätigt war und Sie eine Bestätigungsnummer, Flugnummer, Sitzplatznummer und mehr hatten.
  • Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflugdatum über die Stornierung informiert hat.
  • Wenn Sie umgebucht wurden und sich Ihre neue Ankunftszeit gegenüber der ursprünglichen Zeit erheblich verzögert hat.
  • Wenn der Grund für die Stornierung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
  • Wenn die Stornierung innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt ist, wobei dieser Zeitraum je nach Land variieren kann. In jedem Land gelten andere Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, daher ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte im Klaren sind.

Die Höhe der Entschädigung, die Sie fordern können, hängt von der Dauer des Fluges, der Dauer Ihrer „Verspätung“, wenn Sie einen neuen Flug beantragen, und dem Zielort Ihres Fluges ab. Solange die Umstände im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach EG 261. Wenn Sie Dienstleistungen von ihren Fluggesellschaften in Anspruch nehmen, sollten Sie nichts unterschreiben, bevor Sie nicht das Kleingedruckte gelesen haben. Sie könnten ungewollt Ihr Recht auf künftige Ansprüche gegen die Fluggesellschaft aufgrund Ihrer Verspätung abtreten.

EG 261 begünstigt großzügig die Fluggäste, kann aber nichts ausrichten, wenn Sie freiwillig auf Ihre Rechte verzichten. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Fluggesellschaft, um herauszufinden, ob sie Ihnen eine zusätzliche Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten anbieten wird. Einige werden dies tun, um eine gute Beziehung aufrechtzuerhalten.

Welche Entschädigung kann ich erhalten?

EC 261 enthält sehr klare Richtlinien für die Entschädigung, die Sie nach den Bestimmungen der Verordnung fordern können. Es handelt sich um eine feste Gebühr, die sich nach der Dauer der Verspätung, der Entfernung und dem Ort Ihres Fluges richtet. Wenn Ihr Flug innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug gestrichen wurde, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.

Dies gilt jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft die Verantwortung dafür trägt. Wenn es einen ungewöhnlichen Sturm gab, mit dem niemand gerechnet hat, gilt dies als außergewöhnlicher Umstand. Wenn die Fluggesellschaft jedoch streikt und nicht genügend Personal für den Flug auftreiben kann, gilt dies nicht als außergewöhnlicher Umstand. Es kommt also auf die jeweiligen Umstände an. Achten Sie also darauf, welche Faktoren eine Rolle spielen, damit Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, muss die Fluggesellschaft mit Ihnen zusammenarbeiten, um Sie an Ihr endgültiges Ziel zu bringen. Sie kann Ihnen einen neuen Flug anbieten, der so nah wie möglich an Ihrer ursprünglichen Ankunftszeit liegen sollte, auch wenn er mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Sie können auch ein anderes Datum und eine andere Uhrzeit wählen, wenn das für Sie günstiger ist, aber das Schlüsselwort ist, dass es Ihre Entscheidung ist. Die Fluggesellschaft kann das nicht für Sie entscheiden. Wenn das nicht in Frage kommt, können Sie auch eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Flugpreises und einen Rückflug verlangen, wenn Sie nicht zu Hause sind.

Wenn Sie sich entschieden haben, was Sie mit Ihrem stornierten Flug machen wollen, können Sie sich nun um eine zusätzliche Entschädigung kümmern. Sie können für Ihren annullierten Flug eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Auch dieser Betrag gilt pro Person, also vergessen Sie nicht, einen Antrag für alle von der Annullierung betroffenen Personen zu stellen. EC 261 hilft dabei, die Fluggesellschaften zur Verantwortung zu ziehen, in der Hoffnung, dass Flugannullierungen, auf die sie keinen Einfluss haben, bald der Vergangenheit angehören.

Dauer der Verspätung

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, denken Sie wahrscheinlich nicht zuerst an die Dauer der Verspätung, sondern an einen Perspektivwechsel. Ihr ursprünglicher Flug wurde gestrichen, aber Sie arbeiten daran, einen anderen Flug zu bekommen. Vergleichen Sie die Zeit, zu der Sie angekommen wären, mit Ihrer neuen Ankunftszeit. Das zählt als die Dauer Ihrer Verspätung. Wenn Sie sich entschieden haben, nicht umzubuchen, ist Ihr Flug nie angekommen, was eine weitere Form der Verspätung ist.

Letztendlich liegt es im Interesse der Fluggesellschaft, zu verhindern, dass sie aufgrund ihrer Verspätung zusätzliche Entschädigungen, Mahlzeiten, Unterbringung, Beförderung usw. zahlen muss.

Unter 2 Stunden2 - 3 Stunden3 – 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommenEntfernung
€125€250€250€250€250Alle Flüge bis 1.500 km
€200€200€400€400€400EU-interne Flüge über 1.500 km
€200€200€400€400€400Nicht-interne EU-Flüge 1.500 km - 3.500 km
€300€300€300€600€600Nicht-innergemeinschaftliche Flüge über 3.500 km

Umleitung

Eine Möglichkeit für die Fluggesellschaften, keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen, besteht darin, Sie umzuleiten, aber dafür müssen sie einige Regeln beachten. In der Tabelle sind die erforderliche Vorankündigung und die Umstände aufgeführt, die dazu führen, dass keine Gebühr gezahlt werden muss. Wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie einen Antrag nach EG 261 stellen. Eine ähnliche Entschädigung gilt für die Umstände der Weiterleitung. Je nach den Umständen Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf bis zu 600 €.

VorabankündigungUmleitungsanforderungen
14 TageKeine
7 – 13 Tagelternativflug, der nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug abfliegt und weniger als 4 Stunden nach dem ursprünglichen Flug ankommt
Weniger als 7 TageAlternativflug, der nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug abfliegt und weniger als 2 Stunden nach dem ursprünglichen Flug ankommt

Annullierte Flüge nach EC 261

EC 261 gilt in der Europäischen Union und in ausgewählten europäischen Lufträumen, aber wenn Sie in anderen Ländern fliegen, können andere Vorschriften gelten. Dazu gehören das Montrealer Übereinkommen, die brasilianische ANAC 400 und die US-Passagiergesetze.

EC 261 hat den Standard für die Behandlung von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung und vielem mehr festgelegt. Selbst wenn Ihr Gepäck verloren geht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte nach diesem Gesetz kennen. Sie können bei der Fluggesellschaft einen Anspruch geltend machen, wenn Ihr Flug annulliert wird.

Welche Flüge sind abgedeckt?

Um eine Entschädigung bei Annullierung eines Fluges nach EG 261 zu beantragen, müssen Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit in einem berechtigten Gebiet fliegen. Wenn Sie also amerikanischer Staatsbürger sind, können Sie trotzdem eine Entschädigung beantragen, wenn Sie in der EU unterwegs sind – ein schöner Vorteil!

Denken Sie daran, dass die meisten Strecken in der Europäischen Union abgedeckt sind, sogar die Regionen in äußerster Randlage, an die die meisten Menschen nicht denken, wenn sie an Europa denken. Dazu gehören die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren, Französisch-Guayana und Martinique, Mayotte, Guadeloupe und La Réunion sowie Saint-Martin. Der isländische, norwegische und schweizerische Luftraum ist ebenfalls Teil von EC 261, auch wenn er nicht zur EU selbst gehört.

Weitere Flüge, die abgedeckt sind, sind:

  • Flüge von innerhalb der EU nach innerhalb der EU mit EU- und Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen.
  • Flüge von innerhalb der EU nach außerhalb der EU mit EU- und Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen.
  • Flüge von außerhalb der EU nach innerhalb der EU, sofern sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Da Sie nun wissen, ob Ihr Flug abgedeckt ist, können Sie sich Gedanken über die anderen Umstände der Annullierung machen. Wurden Sie ordnungsgemäß benachrichtigt? Wenn nicht, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. War Ihre Verspätung größer als 3 Stunden? Wenn ja, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Begleitumstände Ihres Fluges sind ausschlaggebend dafür, wie viel Sie fordern können. In den unangenehmsten Fällen können Sie nach EG 261 eine Entschädigung von bis zu 600 € verlangen.

Wenn Sie in der EU mit einer EU-Fluggesellschaft reisen, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Die meisten Probleme, die zu Annullierungen führen, liegen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Wenn Sie unsicher sind, können Sie immer noch einen Antrag stellen und abwarten, was passiert. Schlimmstenfalls kann die Fluggesellschaft den Anspruch ablehnen, manchmal aber auch eine zusätzliche Entschädigung anbieten.

Welche Flüge sind NICHT abgedeckt?

Wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die nicht in der EU ansässig ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Flug nicht unter EC 261 fällt, etwas höher. Dies ist der Fall, wenn Sie von außerhalb der EU nach innerhalb der EU fliegen und wenn Ihr gesamter Flug außerhalb der EU stattfindet. Das wichtigste Detail Ihres Fluges ist, dass er einen Berührungspunkt in der Europäischen Union oder im qualifizierten Luftraum haben muss, um für EC 261 in Frage zu kommen.

Selbst wenn dies der Fall ist, gibt es einige Umstände, die Sie von der Einreichung eines Antrags ausschließen können, nämlich dann, wenn Sie mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert sind. Dabei handelt es sich um Umstände, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, die aber dennoch ihre Betriebsfähigkeit beeinträchtigen. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen, Streiks auf Flughäfen, politische Unruhen und vieles mehr. Aber auch wenn Sie mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert sind, können Sie unter Umständen eine Klage einreichen. In diesen Fällen muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierungen zu vermeiden.

Wenn zum Beispiel eine Sturmfront erwartet wird, kann die Fluggesellschaft versuchen, Ihre Flüge umzuleiten oder umzuplanen. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie nachweisen können, dass andere Fluggesellschaften dies getan haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Auch wenn es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, müssen die Fluggesellschaften ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Dies kann rechtlich schwierig sein, so dass es für eine Durchschnittsperson schwierig sein kann, den Beweis zu erbringen, weshalb sich viele auf professionelle Rechtshilfe verlassen, um ihren Fall durchzusetzen.

Die gute Nachricht ist, dass Streiks bei Fluggesellschaften seit kurzem nicht mehr als außergewöhnliche, sondern als kontrollierbare Umstände gelten, da es sich um Mitarbeiter von Fluggesellschaften handelt. Die Gerichte überprüfen routinemäßig die Ausnahmen, um sicherzustellen, dass die Fluggäste das richtige Maß an Dienstleistungen gemäß EG 261 erhalten. Es geht darum, sicherzustellen, dass das Luftverkehrssystem so effizient wie möglich funktioniert, und wenn das nicht der Fall ist, werden die Fluggesellschaften zur Verantwortung gezogen.

Sind Anschlussflüge eingeschlossen?

Ja! Anschlussflüge werden bei der Berechnung der Entschädigung für Ihren Flug berücksichtigt. Wenn Ihr Anschlussflug innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gestrichen wird, können Sie einen Anspruch geltend machen. Für Ihren Anschlussflug gelten die gleichen Bedingungen wie für Ihren Abflug und Ihre Ankunft. Es muss sich um einen Flug innerhalb der EU handeln, Ihre Flüge müssen unter derselben Buchungsnummer gebucht worden sein, und vieles mehr.

Es hat Fälle gegeben, in denen Gerichte Anschlussflüge nicht als Teil der Reiseroute anerkennen. Wenn Sie also einen komplexen Fall haben, sollten Sie sich an ein spezialisiertes Unternehmen wenden. Sie können sich im Namen von EC 261 für Sie einsetzen und alle rechtlichen Schlupflöcher mit Leichtigkeit umgehen. Wenn Ihre Flüge innerhalb der EU oder im förderfähigen Luftraum stattfinden, sollten Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Verluste haben, unabhängig davon, auf welcher Teilstrecke Sie sich befinden.

Was sind meine Rechte?

Einer der besten Aspekte des EC 261 ist, dass er Ihre Rechte klar benennt. Sie müssen sich nicht mehr fragen, was Sie während des Widerrufsverfahrens erhalten können. Es ist alles genau festgelegt! Nachdem Sie an Ihrem Zielort angekommen sind, können Sie sich um andere Ansprüche kümmern, einschließlich Ihres Rechts auf Entschädigung.

Letztlich sind Sie bei Flügen in der EU dank EG 261 geschützt, und Ihre Rechte hängen von den Umständen Ihrer Stornierung ab. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, was Sie erwarten können, wenn Ihr Flug annulliert wird. Wenn Sie Ihr Endziel erreichen wollen, werden Sie es mit Stil erreichen!

Flugrückerstattung oder anderweitige Beförderung

Bei Flugannullierungen haben Sie zunächst drei Möglichkeiten, und Sie treffen Ihre Wahl, lange bevor Sie über eine Entschädigung nach EG 261 nachdenken, so dass die Angelegenheit nicht kompliziert werden sollte.

Erstens sollte Ihnen eine vollständige oder teilweise Erstattung des Flugpreises angeboten werden. Wenn Sie sich in der Mitte Ihrer Reise befinden, können Sie eine Entschädigung für den nicht genutzten Teil Ihrer Reise verlangen. Wenn Sie nach Hause zurückkehren möchten, sollte Ihnen auch ein Rückflug angeboten werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reise an Ort und Stelle abzubrechen, wenn Ihnen der neue Flug nicht passt. Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft nicht zu einem Rückflug zwingen, wenn dieser nicht in Ihren Zeitplan passt. In diesem Fall kann die Fluggesellschaft sogar die Kosten für den Rücktransport außerhalb des Fluges übernehmen, die Ihnen gemäß EG 261 innerhalb von 7 Tagen erstattet werden müssen.

Als Nächstes sollte der vorgeschlagene Ersatzflug die frühestmögliche alternative Beförderung zu Ihrem Endziel sein. In den meisten Fällen wird dies der nächste Flug sein, den die Fluggesellschaft anbieten kann. In einigen Fällen kann es sich jedoch auch um eine andere Fluggesellschaft oder sogar um einen Bus oder Zug handeln. Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft, Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel zu bringen, auch wenn es nicht mit ihr ist. Dieses Recht haben sie verloren, als sie Ihren Flug storniert haben.

Wenn Sie es vorziehen, Ihren Flug zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten, sollte die Fluggesellschaft Ihnen ein neues Ticket für denselben Zielort zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl ausstellen. Auch hier lautet das Schlüsselwort: Wahlmöglichkeit. Sie haben die Wahl, wann Sie an Ihrem endgültigen Zielort ankommen möchten, wobei dies natürlich von der Verfügbarkeit abhängt. Sie werden niemanden wegen eines gestrichenen Fluges von einem Flug streichen.

Bei jeder dieser Optionen gibt es viele Details, daher ist es wichtig, das Kleingedruckte zu lesen, um zu sehen, worauf man sich einlässt. In manchen Fällen verwenden die Fluggesellschaften trickreiche Formulierungen in ihren Verträgen, um Sie dazu zu bringen, auf Ihr Recht zu verzichten, zu einem späteren Zeitpunkt eine Klage einzureichen. Wenn dies der Fall ist und Sie eine Klage nach EG 261 einreichen möchten, unterschreiben Sie das Papier nicht. Vieles von dem, was man Ihnen anbietet, müssen Sie nach dem Gesetz tun. Sie müssen kein Dokument unterschreiben, um es in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie zu einem anderen Flughafen in derselben Stadt geflogen werden, muss die Fluggesellschaft für den Transport zu Ihrem ursprünglichen Zielort aufkommen. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine nahe gelegene Adresse aushandeln, wenn dies günstiger ist.

Was fällt sonst noch unter EG 261?

Erstattung und anderweitige Beförderung sind nur der Anfang dessen, was unter die EC 261 fällt. Sie haben auch das Recht auf Betreuung, Benachrichtigung, Höher- oder Herabstufung, weitere Entschädigung und vieles mehr. Auch hier kommt es auf die Umstände der Stornierung an, daher sollten Sie alles beachten, um das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.

Recht auf Betreuung

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, haben Sie das Recht auf Betreuung, während Sie warten. Diese Rechte kommen erst ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden zum Tragen. Sobald dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen, Zugang zu Kommunikationsmitteln und mehr. Wenn Ihre Verspätung so groß ist, dass Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, muss die Fluggesellschaft Ihnen diese zur Verfügung stellen, zusätzlich zu den Transportkosten, die Sie für die An- und Abreise zu Ihrem Hotel benötigen.

Es sollten Ihnen keine zusätzlichen Kosten durch die Nachlässigkeit der Fluggesellschaft entstehen, also heben Sie alle Belege auf. Die Fluggesellschaft sollte Ihnen alle Kosten erstatten, die Ihnen entstanden sind, z. B. für Essen, Getränke, Hotels, Kleidung und mehr. Alles, was Sie aus eigener Tasche bezahlen mussten, sollte Ihnen erstattet werden, also heben Sie alle Quittungen auf.

Upgrade/Downgrade

Da die Fluggesellschaft sich darum kümmert, dass die Kunden umgebucht und mit neuen Flügen an ihr endgültiges Ziel gebracht werden, kann es sein, dass Ihnen ein Upgrade oder Downgrade Ihrer Reservierung angeboten wird, um Sie auf dem schnellsten Flug unterzubringen. Wenn das der Fall ist, ist das großartig – aber zahlen Sie nicht dafür. Das müssen Sie auch nicht. Und wenn Sie herabgestuft werden, dann sollten sie auch für Sie bezahlen!

Wenn Sie das Glück haben, in eine höhere Klasse befördert zu werden, sollte dies kostenlos geschehen. Die Fluggesellschaft kann Ihnen nicht mehr in Rechnung stellen, weil es ihre Schuld ist, dass Sie eine neue Buchung vornehmen müssen. Wenn das Gegenteil der Fall ist, ist das auch in Ordnung. Sie können für die Herabstufung zwischen 30 und 75 Prozent des ursprünglichen Flugpreises erstattet bekommen, was ein Schnäppchen ist. Wenn Sie die kleineren Sitze ertragen können, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Die Fluggesellschaft kann von Ihnen nicht verlangen, für alles zu zahlen, was als Folge des ursprünglich annullierten Fluges passiert, auch nicht für ein Upgrade Ihres Sitzplatzes. Wenn das Problem in ihrem Einflussbereich lag, ist die Fluggesellschaft schuld, und Sie können sicher sein, dass sie Ihre Umbuchung mit größter Sorgfalt vornehmen wird.

Weitere Entschädigung

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, wird die Fluggesellschaft wahrscheinlich großzügig sein. Sie möchte Ihnen entgegenkommen und wird Ihnen Dinge anbieten, die sie normalerweise nicht tun würde. Dazu können Flugmeilen, Reisegutscheine, Tickets für Mahlzeiten und Getränke und vieles mehr gehören. Manche bieten sogar eine Barabfindung an, wenn Sie freiwillig auf Ihre Rechte verzichten.

Überlegen Sie, was Ihnen angeboten wird und was Sie aufgeben, wenn Sie das Angebot annehmen. In einigen Fällen verzichten Sie auf weitere Entschädigungen. Wenn Sie nichts unterschreiben, verzichten Sie auch nicht auf Ihre Rechte. Nur weil Sie die Angebote akzeptieren, heißt das nicht, dass Sie in Zukunft keine Entschädigung mehr verlangen können, solange Sie sich innerhalb des Zeitrahmens bewegen.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie umzubuchen und an Ihren Zielort zu bringen, wenn Sie sich dafür entschieden haben. Lassen Sie sich also nicht von irgendwelchen Gesten des guten Willens ein schlechtes Gewissen einreden und davon abhalten, in Zukunft Ansprüche gegen EC 261 geltend zu machen. Solange Sie nicht auf Ihre Rechte verzichtet haben, sollten Sie berechtigt sein, eine Klage einzureichen.

Recht auf Benachrichtigung

Die Fluggesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren. In der Regel liegt beim Einchecken oder in der Nähe des Kundendienstschalters ein Ausdruck aus. Falls nicht, sollten sie an anderer Stelle ausgehängt werden. Ihre Rechte sollten leicht zugänglich sein und so dargelegt werden, dass Sie sie lesen können, wenn Sie Fragen haben. Wenn Ihre Rechte nicht ausgehängt sind, fordern Sie sie bitte direkt bei der Fluggesellschaft an. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese in den in Frage kommenden Ländern und Gebieten zur Verfügung zu stellen.

Wurde Ihr Flug unterbrochen?


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COVID-19 Stornierungen

COVID-19 hat die Luftfahrtindustrie völlig aus dem Gleichgewicht gebracht, so dass viele Flüge gestrichen werden mussten. Niemand konnte die lang anhaltenden Auswirkungen dieser Pandemie auf die Welt vorhersehen, auch nicht die Fluggesellschaften. Daher wurde COVID-19 als außergewöhnlicher Umstand eingestuft. Wenn Ihr Flug aufgrund von COVID-19 gestrichen wurde, haben Sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung nach EC 261 oder anderen globalen Flugentschädigungsregelungen.

Möglicherweise haben Sie dennoch Anspruch auf Erstattungen, Gutschriften usw. Zögern Sie also nicht, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden, um sich über Ihre Rechte zu informieren. Sie wollen nicht, dass Sie reisen, wenn Sie COVID-positiv sind.

Wie Sie eine Forderung einreichen

Sobald Sie die Einzelheiten Ihres annullierten Fluges geklärt haben, können Sie eine Forderung gemäß EG 261 einreichen. Wenn Sie keine Forderung einreichen, erhalten Sie keine zusätzliche Entschädigung. Sie können Ihre Forderung selbst direkt bei der Fluggesellschaft einreichen oder mit einem spezialisierten Unternehmen zusammenarbeiten, das Ihnen hilft, die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht.

Selbst einreichen ist genau so, wie es scheint. Sie stellen Ihre Unterlagen zusammen und reichen sie direkt beim Kundendienst der Fluggesellschaft ein. Deren Mitarbeiter werden Ihren Anspruch prüfen, um festzustellen, ob er berechtigt ist oder nicht, und oft werden sie versuchen, ihn aufgrund einer Formalität abzulehnen, um eine Auszahlung zu vermeiden. Sie können Berufung einlegen, sind aber der Fluggesellschaft ausgeliefert, wenn Sie versuchen, die EC 261-Anträge selbst zu bearbeiten.

Auf der anderen Seite können Sie mit einem spezialisierten Unternehmen zusammenarbeiten. In diesen Unternehmen arbeiten Juristen, die sich mit dem Flugentschädigungsrecht bestens auskennen. Sie stellen nach wie vor alle Ihre Unterlagen zusammen, überlassen sie aber dem Unternehmen zur Prüfung. Wenn sie der Meinung sind, dass Sie einen berechtigten Anspruch haben, nehmen sie den Fall an und arbeiten in Ihrem Namen. Die meisten Flugentschädigungsunternehmen werden nur dann bezahlt, wenn Sie gewinnen, daher ist es in ihrem Interesse, sich für Sie einzusetzen. Sie nehmen eine Pauschalgebühr von Ihrem Gewinn, wobei der Betrag von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist. Manche verlangen auch eine zusätzliche Gebühr, wenn sie in Ihrem Namen vor Gericht gehen müssen. Beide Möglichkeiten sind gültig, um eine Klage gegen EC 261 einzureichen.

Erforderliche Dokumentation

Je mehr Unterlagen Sie sammeln können, desto besser. Fangen Sie also an zu sammeln, sobald Sie erfahren, dass Ihr Flug gestrichen wurde! Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken. Zu den Unterlagen, die Sie sammeln können, gehören unter anderem:

  • Bordkarten, Reisedokumente, Belege und alles andere, was beweist, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Machen Sie ein Foto von der Flugtafel, wenn Sie bereits am Flughafen sind, oder von der Zeile, auf der steht, dass Ihr Flug gestrichen ist, oder machen Sie einen Screenshot von allen Mitteilungen, die Sie erhalten.
  • Bitten Sie die Fluggesellschaft um eine schriftliche Bestätigung der Annullierung Ihres Fluges und die Gründe dafür. Dies gilt zusätzlich zu den Boarding-Mitteilungen, die Sie möglicherweise erhalten haben.
  • Bewahren Sie alle Quittungen für zusätzliche Kosten auf, die Ihnen dadurch entstanden sind, z. B. für Mahlzeiten, Toilettenartikel, Kleidung, Transportmittel, Hotels usw. (falls die Fluggesellschaft Ihnen nicht bereits Gutscheine für diese Materialien ausgestellt hat).

Kümmern Sie sich direkt mit der Fluggesellschaft um einen alternativen Flug zu Ihrem Zielort und notieren Sie Ihre Ankunftszeit. Dies ist wichtig, da Sie erst dann eine Entschädigung erhalten, wenn Sie Ihr Ziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen. Die Fluggesellschaft sollte auch für Mahlzeiten, Erfrischungen, Transport und Unterbringung aufkommen, wenn Sie auf dem neuen Flug übernachten und/oder die üblichen Essenszeiten einhalten müssen. Wenn Sie Ihre Reise nicht fortsetzen müssen, können Sie auch eine Erstattung beantragen.

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen etwas anbietet, sollten Sie unbedingt das Kleingedruckte lesen. Sie sollten keine Verzichtserklärungen auf Ihre Rechte auf künftige Entschädigungen unterschreiben. Wenn Sie dies tun, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach EG 261.

Schlussfolgerung

Sie haben Rechte, wenn Ihre Flüge gestrichen werden. Vergewissern Sie sich also, dass Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben, sowohl direkt von der Fluggesellschaft als Folge Ihrer Unannehmlichkeiten als auch gemäß EG 261. Diese Verordnung schützt die Rechte von Fluggästen auf Reisen in vielen europäischen Ländern, so dass es nur noch darum geht, eine Klage einzureichen.

Über den Autor

Scott Welsch

Scott Welsch ist ein in London ansässiger Anwalt. Er hat sich auf Reiserecht spezialisiert und möchte die Menschen über ihre Rechte als europäische Reisende aufklären. Viele Flugentschädigungsunternehmen versuchen, ihre Kunden mit Versprechungen wie schnellem Service, hohen Erfolgsquoten und erfolgreicher Rückerstattung zu ködern. Für das ungeschulte Auge und den erschöpften Reisenden, der auf dem Boden eines Flughafens sitzt, sehen diese Angebote wie die besten aus. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Vergleichsliste auf dem neuesten Stand zu halten, damit Sie nur mit den außergewöhnlichen Unternehmen zusammenarbeiten, die ihre glänzenden Versprechen einhalten.

 

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