Wenn Sie Ihre Reiseroute perfekt geplant haben, kann ein verpasster Anschlussflug alles zunichte machen. Sie kommen viel später als geplant an Ihrem Zielort an und müssen vielleicht sogar für Ausgaben aufkommen, die Sie nicht eingeplant hatten. Dies muss nicht den Ton Ihrer Reise angeben, und wenn es doch passiert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

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Überblick über die Entschädigung für verpasste Anschlüsse

Nicht alle Reiseziele sind mit einem Direktflug erreichbar – obwohl das natürlich schön wäre! Manchmal müssen Sie mehrere Flüge nehmen, um an Ihr Ziel zu gelangen. Das nennt man einen Anschlussflug oder eine Zwischenlandung. Sie haben eine einzige Reservierung gebucht, aber unter dieser Reservierung können Sie mehrere Zwischenstopps haben. Diese Zwischenstopps führen über weitere Flughäfen und Städte. Sie fliegen zum Beispiel von Wien nach Brüssel, haben aber eine Zwischenlandung in Amsterdam. Ihr Flug von Amsterdam ist wichtig, um Sie nach Brüssel zu bringen, aber wegen einer Verspätung haben Sie ihn verpasst. Was geschieht nun?

Sie setzen sich weiterhin direkt mit der Fluggesellschaft in Verbindung, um den nächsten verfügbaren Flug zu bekommen. Wenn Ihre Verspätung erheblich ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen, einschließlich Mahlzeiten, Unterkunft, Kommunikation und Transport. Sobald Sie Ihr endgültiges Ziel erreicht haben, können Sie jedoch eine zusätzliche Entschädigung beantragen, wenn Sie nicht auf Ihre Rechte verzichtet haben. Solange die Verspätung von der Fluggesellschaft verschuldet wurde, können Sie eine Entschädigung nach EG 261 beantragen. Verpasste Anschlussflüge sind zwar nicht ausdrücklich abgedeckt, wohl aber, wenn sie auf eine Flugverspätung, eine Annullierung oder eine unfreiwillige Nichtbeförderung zurückzuführen sind. Sie konnten Ihren Anschlussflug wegen eines Problems mit Ihrem Hauptflug nicht antreten, daher schützt das Gesetz Ihre Rechte.

Nicht für alle Flüge besteht Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug, daher ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte informieren. So wissen Sie, was Sie zu erwarten haben, wenn Sie einen Antrag nach EG 261 stellen.

Welche Flüge sind anspruchsberechtigt?

EC 261 gilt nur für Flüge in Europa, aber auch hier gibt es einige Ausnahmen.

ReiseplanEU LuftfahrtunternehmenNicht-EU Luftfahrtunternehmen
Von innerhalb der EU zu innerhalb der EU✔️ Ja✔️ Ja
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU✔️ Ja✔️ Ja
Von außerhalb der EU zu innerhalb der EU✔️ JaNein - es sei denn, Ihre Reise hat ihren Anfang in der EU genommen
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EUNein - es sei denn, Ihre Reise hat ihren Anfang in der EU genommenNein - es sei denn, Ihre Reise hat ihren Anfang in der EU genommen

Ihre Reiseroute ist nicht das Einzige, was zählt, wenn es darum geht, einen Anspruch nach EC 261 für Ihren verpassten Anschluss einzureichen. Es gibt noch weitere Umstände, die für eine Klage in Frage kommen, z. B:

  • Ihre Anschlussflüge waren Teil einer einzigen Buchung. Dies gilt nicht, wenn Sie jeden Flug einzeln gebucht haben.
  • Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst, weil Ihr Flug verspätet, gestrichen oder überbucht war.
  • Wenn Sie Ihren Anschlussflug umgebucht haben, kamen Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung an Ihrem endgültigen Zielort an.
  • Ihr Problem ist weniger als drei Jahre alt, obwohl in einigen Ländern andere Fristen gelten, innerhalb derer Sie einen Antrag stellen können.

Auch der Grund für Ihr ursprüngliches Problem ist wichtig. Um Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung zu haben, muss die Fluggesellschaft die Ursache zu verantworten haben. Dazu gehören Streiks der Fluggesellschaft, Überbuchungen, schlechte Planung und vieles mehr. Wenn es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, können Sie keinen Anspruch geltend machen, es sei denn, die Fluggesellschaft hat nicht alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Problem zu vermeiden. Wenn Sie das ursprüngliche Problem durch Störung oder Verspätung verursacht haben, ist dies nicht abgedeckt.

Sie müssen kein europäischer Staatsbürger sein, um einen Anspruch nach EG 261 geltend machen zu können. Sie müssen lediglich durch EU-Länder oder einen qualifizierten Luftraum reisen. Ist dies nicht der Fall, gelten möglicherweise andere Vorschriften, nach denen Sie Ansprüche geltend machen können. Informieren Sie sich also über Ihre Rechte, wenn Sie verreisen!

So erkennen Sie, ob Ihre Anschlussflüge Teil derselben Reservierung sind

Anschlussflüge können Kopfzerbrechen bereiten. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie sie nur unter der gleichen Reservierung buchen. Auf diese Weise kann Ihnen die Fluggesellschaft helfen, wenn etwas schief geht und Sie einen neuen Flug nehmen müssen. Wenn Sie die Flüge unabhängig voneinander buchen, können Sie zwar etwas Geld sparen, aber dafür müssen Sie auf lange Sicht bezahlen, wenn nicht alles nach Plan läuft.

Woran erkennen Sie also, ob Ihr Anschlussflug Teil derselben Buchung ist? Sie sollten alles unter der gleichen Reservierung haben. Wenn Sie Ihre E-Mail-Bestätigung prüfen, finden Sie alle Ihre Reisedaten und -routen in derselben E-Mail aufgeführt. Meistens fliegen Sie alle Strecken mit derselben Fluggesellschaft, aber es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie Ihren Flug selbst gebucht haben und sich nicht persönlich um zusätzliche Flüge zu Ihrem endgültigen Zielort bemüht haben, dann sollten Sie keine Probleme haben.

Wenn Sie mit einem Reisebüro gearbeitet haben, fragen Sie dort nach, um sicherzugehen. Sie sollten Sie benachrichtigen, wenn sie separat gebucht haben, aber es kann nie schaden, nachzufragen, um sicherzugehen. Auf Ihrem Ticket müsste Selbstüberweisung oder etwas Ähnliches stehen, wenn Sie separat gebucht haben.

Geschäftsreisende

Wenn Sie beruflich viel unterwegs sind, sind verpasste Anschlüsse nichts Neues für Sie. Oft möchte Ihr Unternehmen den günstigsten Flug für Sie buchen, und das ist in der Regel ein Flug mit ein oder zwei Zwischenstopps. Wenn ein Teil Ihrer Reise verspätet ist oder gestrichen wird, sind Sie darauf vorbereitet, zu warten. Aber auch wenn Sie den Flug nicht selbst bezahlt haben, können Sie eine Entschädigung verlangen. In EG 261 ist nicht festgelegt, dass die Person oder Einrichtung, die das Ticket bezahlt hat, diejenige ist, die den Antrag stellen muss. Stattdessen schützt er die Fluggäste. Was auch immer der Grund für Ihren Flug ist, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Welche verpassten Anschlussflüge sind abgedeckt?

In der Verordnung EC 261 werden verpasste Anschlüsse nicht ausdrücklich genannt, aber das bedeutet nicht, dass sie nicht abgedeckt sind. Stattdessen gelten sie als Folge von Problemen, die ebenfalls abgedeckt sind – nämlich Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Wenn Sie Ihren Anschlussflug aus einem dieser Gründe verpassen, können Sie einen Anspruch geltend machen.

Verspätungen der Fluggesellschaft

Die Fluggesellschaften haben viel mehr Kontrolle, als sie zugeben möchten, und deshalb gibt es EC 261. Sie soll die Fluggesellschaften für ihre schlechten Praktiken, die zu kostspieligen Unannehmlichkeiten für die Fluggäste führen, zur Verantwortung ziehen. Die drei häufigsten Gründe für die Einreichung einer Klage nach EC 261 sind

  • Eine Verspätung von mindestens drei Stunden, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort führt.
  • Annullierung von Flügen mit einer Vorankündigung von weniger als 14 Tagen.
  • Unfreiwillige Nichtbeförderung, meist aufgrund von Überbuchung.

Diese Umstände gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Direktflug oder einen Anschlussflug handelt, obwohl sie unangenehmer sein können, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Das Wichtigste ist, dass die Fluggesellschaft für diese Probleme verantwortlich sein muss. Sie müssen von ihr zu vertreten sein, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach EG 261 haben. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Entschädigung für Ihren verpassten Anschluss.

3-stündige Verspätungen

Die Dauer der Verspätung ist in der Regel von großer Bedeutung für die Anwendung von EG 261. Ihr Anspruch auf Entschädigung beginnt bei 3 Stunden, und das gilt auch für Ansprüche wegen verpassten Anschlusses. Allerdings ist die Dauer der Verspätung weniger wichtig. In diesem Fall kommt es darauf an, wie groß die Verspätung ist, mit der Sie Ihr Endziel erreichen.

Wenn Sie mit dem Kundendienst der Fluggesellschaft sprechen, erfahren Sie vielleicht, dass der nächste Anschlussflug erst in einer Stunde geht. Das ist großartig! Wenn Sie aber trotzdem 3 Stunden später als ursprünglich geplant an Ihrem endgültigen Ziel ankommen, können Sie eine Entschädigung erhalten. Wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt, erhöht sich der Entschädigungsbetrag auf bis zu 600 €. Verspätungen sind zwar nie schön, aber Sie können beruhigt sein, wenn Sie wissen, dass Sie im Rahmen von EG 261 einen Teil Ihrer Verluste ausgleichen können, wenn Sie Ihren Anschluss verpassen.

Welche verpassten Anschlüsse sind nicht abgedeckt?

Es gibt einige Umstände, unter denen Ihr verpasster Anschluss nicht abgedeckt ist, selbst wenn Sie den Antrag innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens stellen. Dazu gehören außergewöhnliche Umstände und persönliche Gründe. Um Anspruch auf eine Entschädigung nach EC 261 zu haben, müssen die Umstände, die die Verspätung verursacht haben, im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen.

Außergewöhnliche Umstände

Als außergewöhnliche Umstände gelten alle Umstände, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen, die jedoch regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Wenn beispielsweise ein Flughafen bestreikt wird, gilt dies nicht als außergewöhnlicher Umstand, wohl aber, wenn es sich um einen Streik der Fluggesellschaft handelt. Es gibt kleine Unterschiede, aber wenn z. B. extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen dazu führen, dass Ihr Flugzeug nicht starten oder landen kann, sind Sie nicht versichert.

Es gibt einige Ausnahmen. Wenn diese Probleme vorhersehbar waren, hätte die Fluggesellschaft alle angemessenen Maßnahmen ergreifen müssen, um sie zu vermeiden. Wenn sie z. B. gewusst hätte, dass eine schlimme Sturmfront heranrollt, hätte sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Persönliche Gründe

Persönliche Gründe sind ein weiterer Grund für den Ausschluss von der Entschädigung. Stellen Sie also sicher, dass Sie genügend Zeit einplanen, um die Sicherheitskontrollen zu passieren und rechtzeitig zu Ihrem Flugsteig zu gelangen. Außerdem sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, einschließlich Ihres Ausweises, Ihrer Bordkarte usw. Wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß ausweisen können, werden Sie möglicherweise nicht an Bord gelassen.

Wenn Sie ein Sicherheitsproblem verursacht haben, kann Ihnen ebenfalls das Boarding verweigert werden, was dazu führen kann, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Wenn das Problem in Ihrem Einflussbereich liegt, sind Sie haftbar. Je nach den Umständen können die Fluggesellschaften dennoch mit Ihnen zusammenarbeiten.

Welche Entschädigung kann ich erhalten?

Die Höhe der Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug ist ähnlich wie bei einer Flugverspätung. Beträgt Ihre Flugverspätung – d. h. die Verspätung zu Ihrem Endziel – weniger als 3 Stunden, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach EG 261. Die Dauer der Verspätung zwischen Ihren Flügen ist bei verpassten Anschlussflügen weniger wichtig. Es geht darum, wie lange es dauert, bis Sie am Ziel sind. Sobald Ihr Flug mehr als 3 Stunden dauert – auch wenn er nie angekommen ist – haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach EG 261.

EntfernungWeniger als 3 Stunden3 – 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommen
Alle Flüge bis 1.500 km€ -✔️ €250✔️ €250✔️ €250
EU-interne Flüge über 1.500 km€ -✔️ €400✔️ €400✔️ €400
EU-Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km€ -✔️ €400✔️ €400✔️ €400
EU-externe Flüge über 3.500 km€ -✔️ €300✔️ €600✔️ €600

Wenn sich Ihr Flug verspätet, weil er gestrichen wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die jedoch gemäß EG 261 nicht mehr als 600 € betragen darf. Wenn Sie darüber nachdenken, wie lang Ihr Flug ist, um einen Anspruch auf einen verpassten Anschlussflug geltend zu machen, müssen Sie die Gesamtlänge Ihrer Reise berücksichtigen. Sie gilt nicht nur für die verpasste Strecke. Vielmehr geht es um die gesamte Reise.

Selbst wenn nur ein Teil Ihrer Reise verspätet ist, ist die Fluggesellschaft für alle Aspekte Ihrer Reise verantwortlich, weshalb es wichtig ist, dass Ihre Anschlussflüge auf derselben Reservierung gebucht sind. Eine einzige Annullierung oder Verspätung kann noch lange nach dem ersten Problem Auswirkungen haben. Aus diesem Grund hat sich die EU zusammengeschlossen, um die Fluggesellschaften zur Verantwortung zu ziehen und einen reibungslosen Flugverkehr zu fördern, unabhängig davon, mit welcher Fluggesellschaft Sie fliegen.

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Was sind meine Rechte?

Eines Ihrer wichtigsten Rechte nach EC 261 ist das Recht auf Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung Ihren Anschlussflug verpassen. Sie haben jedoch noch weitere Rechte gemäß EC 261, die Sie in Anspruch nehmen können. EC 261 ist bestrebt, alle Fluggastrechte zu wahren, darunter Ihr Recht auf Erstattung und anderweitige Beförderung, Ihr Recht auf Betreuung, Herauf- und Herabstufung, weitere Ausgleichsleistungen, Benachrichtigung und vieles mehr.

Recht auf Rückerstattung/Umbuchung

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, sollten Sie sich direkt mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Die Fluggesellschaft kann Ihnen helfen, auf den nächsten verfügbaren Flug gebucht zu werden, damit Sie Ihren Zielort erreichen können. Wenn der Flug oder die Verspätung an Ihrem endgültigen Zielort jedoch mehr als fünf Stunden beträgt, haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung, je nachdem, auf welcher Strecke Sie sich befinden.

Wenn Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten, haben Sie außerdem Anspruch auf einen Rückflug zu Ihrem Ausgangsort. Wenn Sie dies akzeptieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, insbesondere bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden.

Recht auf Betreuung

Während Sie warten, haben Sie das Recht auf Betreuung, deren Umfang von der Dauer Ihrer Verspätung abhängt. Zumindest müssen Sie Zugang zu Kommunikationsmitteln haben, wenn Ihr Arzt nicht erreichbar ist. Dazu gehören Telefonanrufe, E-Mails, Faxe und mehr. Wenn Ihre Verspätung über eine herkömmliche Essenszeit hinausgeht, sollten Sie auch mit Essen und Erfrischungen versorgt werden. Alle Mahlzeiten, auf die Sie Anspruch haben, sollten Ihnen erstattet werden.

Wenn die Verspätung über Nacht andauert, muss Ihnen außerdem eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese außerhalb des Flughafens liegt, sollte auch der Transport zur und von der Unterkunft enthalten sein. In einigen Fällen sollte die Fluggesellschaft Ihnen auch eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort anbieten, wenn diese schneller ist.

Upgrading/Downgrading

Wenn der Kundenservice die verfügbaren Plätze auf den nächsten Flügen prüft, muss er Ihre Reservierung möglicherweise anpassen. Manchmal kann dies bedeuten, dass Ihre Reservierung in eine höhere Klasse als die ursprünglich gebuchte hochgestuft wird. In diesem Fall wird Ihnen die Differenz nicht in Rechnung gestellt, d. h. Sie erhalten einen besseren Sitzplatz – und das kostenlos!

Man kann Sie aber auch um eine Herabstufung bitten. Wenn Sie zurückgestuft werden, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von 30 bis 75 Prozent des ursprünglichen Preises. Sie können dies ablehnen, wenn Sie Ihren ursprünglichen Sitzplatz behalten möchten, auch wenn Sie dann nicht so schnell an Ihr Ziel gelangen.

Weitere Entschädigung

Wenn Sie Ihre Buchung mit der Fluggesellschaft abwickeln, sollten Sie vorsichtig sein, was Sie akzeptieren. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, für die Beförderung zu Ihrem Zielort zusätzliche Leistungen zu erbringen; wenn sie jedoch anfängt, weitere Extras zu verlangen, sollten Sie vorsichtig sein. Bevor Sie etwas akzeptieren oder unterschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte lesen. Möglicherweise verzichten Sie auf Ihr Recht auf weitere Entschädigung, ohne es zu wissen. Wenn Sie nichts unterschreiben, können Sie trotzdem einen Anspruch nach EG 261 geltend machen. Wenn Sie akzeptieren, was die Fluggesellschaft Ihnen anbietet, schließt das nicht aus, dass Sie weitere Entschädigungen erhalten, es sei denn, Sie verzichten auf Ihre Rechte.

Benachrichtigung

Beim Einchecken sollte am Flughafenschalter ein Exemplar Ihrer Rechte deutlich sichtbar ausgehängt werden. Darin wird dargelegt, worauf Sie Anspruch haben. Dazu gehört auch das Recht auf Benachrichtigung gemäß EG 261. Sie haben ein Recht darauf, darüber informiert zu werden, was Ihnen zusteht, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen oder auf welche Rechte Sie verzichten, wenn Sie diese abtreten. Wenn die Vorteile die Entschädigung überwiegen, die Ihnen nach EG 261 zusteht, haben Sie nichts zu befürchten. Ist dies jedoch nicht der Fall, sollten Sie sich für die beste verfügbare Option entscheiden, und das werden Sie nur wissen, wenn Sie über Ihre Rechte informiert wurden.

Was soll ich tun, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, kann das frustrierend sein, aber es gibt einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihr endgültiges Ziel leichter zu erreichen und gleichzeitig die Unterlagen zu sammeln, die Sie für eine spätere Klage benötigen. Im Folgenden finden Sie einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um sich für den Erfolg zu rüsten.

  1. Setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung, damit Sie den nächsten verfügbaren Flug zu Ihrem Zielort nehmen können. Wenn Sie ein Gepäckstück aufgeben, sorgt die Fluggesellschaft auch dafür, dass es bei Ihrer Ankunft auf Sie wartet. Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise deutlich später ankommen als ursprünglich geplant, so dass Sie möglicherweise nicht alles haben, was Sie brauchen.
  2. Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reiseunterlagen an einem sicheren Ort auf. Machen Sie ein Foto von allen Boarding-Bildschirmen und bitten Sie die Fluggesellschaft, Ihnen den Grund für den verpassten Anschlussflug schriftlich mitzuteilen.
  3. Fordern Sie gegebenenfalls Mahlzeiten, Unterkunft und Transport an. Wenn Sie sich während der Mahlzeiten verspäten, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihre Mahlzeiten und Erfrischungen während dieser Zeit zu bezahlen. Wenn Ihre Verspätung eine Übernachtung erfordert, sollten sie Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Liegt die Verspätung außerhalb des Flughafens, muss die Fluggesellschaft Sie zu Ihrem Hotel bringen und wieder abholen.
  4. Bewahren Sie Belege für alle Nebenkosten auf, die Ihnen durch den verpassten Anschlussflug entstanden sind. Dabei kann es sich um Essen, Getränke, persönliche Gegenstände, Hotels und mehr handeln. Alles, was Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, sollten Sie zusammen mit Ihren Reisedaten aufbewahren.
  5. Informieren Sie Ihre Angehörigen. Wenn Sie von jemandem erwartet werden, informieren Sie ihn über die Planänderung, damit er sich keine Sorgen macht.

Seien Sie geduldig mit dem Kundenservice der Fluggesellschaft. Es ist nicht ihre Schuld, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, und wenn Sie freundlich sind, werden Sie manchmal besser behandelt, während Sie warten.

Ansprüche geltend machen

Sobald sich die Wogen geglättet haben, können Sie sich Gedanken über Ihre nächsten Schritte machen. Verpasste Anschlussflüge sind zwar nicht ausdrücklich in EG 261 aufgeführt, aber das bedeutet nicht, dass Sie sie nicht trotzdem einfordern können. Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft verpasst haben und deutlich später als geplant (3 Stunden oder mehr) an Ihrem Endziel angekommen sind, haben Sie Anspruch darauf. Sie können den Anspruch selbst geltend machen oder sich an ein spezialisiertes Unternehmen wenden.

Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie alle Ihre Unterlagen zusammenstellen und bei der Fluggesellschaft einreichen. Je mehr Informationen Sie sammeln können, desto besser. Das stärkt Ihren Fall. Die Fluggesellschaft wird alle Einzelheiten prüfen und Ihnen dann eine Entscheidung mitteilen. In vielen Fällen wird man versuchen, die Entschädigung aus formalen Gründen abzulehnen, also sollten Sie darauf vorbereitet sein, in Berufung zu gehen, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Es gibt auch spezialisierte Flugentschädigungsunternehmen, mit denen Sie zusammenarbeiten können. Diese verfügen über Flugrechtsspezialisten, die sich mit allen Aspekten von EC 261 bestens auskennen. Sie werden Ihre Unterlagen prüfen und Ihren Fall entweder annehmen oder ablehnen. Denken Sie daran, dass diese Unternehmen nur Fälle annehmen, die sie gewinnen können, weil sie ihre Gebühren von Ihren Gewinnen abziehen. Wenn sie Ihren Fall vor Gericht bringen müssen, können sie eine zusätzliche Gebühr für ihre Zeit verlangen.

Beides sind praktikable Optionen, aber wenn Sie Ihre Entschädigung wegen eines verpassten Fluges sicherstellen wollen, ist es vielleicht besser, mit einem Spezialisten zusammenzuarbeiten.

Fazit

Verpasste Anschlussflüge können bei Reisen in Europa eine zusätzliche Entschädigung bedeuten. Informieren Sie sich also über Ihre Rechte, um zu verstehen, was Sie fordern können. Je nach den Umständen Ihrer Verspätung nach dem verpassten Anschlussflug können Sie bis zu 600 € verlangen.

Über den Autor

Scott Welsch

Scott Welsch ist ein in London ansässiger Anwalt. Er hat sich auf Reiserecht spezialisiert und möchte die Menschen über ihre Rechte als europäische Reisende aufklären. Viele Flugentschädigungsunternehmen versuchen, ihre Kunden mit Versprechungen wie schnellem Service, hohen Erfolgsquoten und erfolgreicher Rückerstattung zu ködern. Für das ungeschulte Auge und den erschöpften Reisenden, der auf dem Boden eines Flughafens sitzt, sehen diese Angebote wie die besten aus. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Vergleichsliste auf dem neuesten Stand zu halten, damit Sie nur mit den außergewöhnlichen Unternehmen zusammenarbeiten, die ihre glänzenden Versprechen einhalten.

 

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