Fliegen kann schon stressig genug sein, und es wird noch schlimmer, wenn Sie mit langen Verspätungen, gestrichenen Flügen und vielem mehr rechnen müssen. Wenn Sie in der Europäischen Union unterwegs sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten. Das ist einer der Vorteile von Reisen in Europa dank der Verordnung EC261/04.
Was ist die europäische Verordnung EC261/04?
Fahrgastrechte haben bei Reisen in Europa oberste Priorität, und sie gelten nicht nur für Bürger der Europäischen Union. Stattdessen kann jeder, der in Europa reist, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn es ein Problem mit seinem Flug gibt. Was genau ist die europäische Verordnung EC261/04 und wie kann man sie nutzen, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten?
Die Verordnung EC261/04 berechtigt Fluggäste zu einer finanziellen Entschädigung, wenn ihnen die Beförderung verweigert wurde, ihr Flug annulliert wurde oder sich verspätet hat und vieles mehr. Solange die Umstände nicht außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lagen, können Sie einen Antrag auf Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten stellen.
Qualifizierende Umstände
Die EC261/04 ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, so dass nicht jede Verspätung für eine Entschädigung in Frage kommt. Im Folgenden sind einige der häufigsten Ansprüche aufgeführt, aber Sie können sich jederzeit an ein Flugentschädigungsunternehmen wenden, um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch haben.
- Flüge, die mehr als drei Stunden verspätet sind
- Flüge, die weniger als 14 Tage im Voraus storniert werden
- Wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Fällen, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, verweigert wird.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, schadet es nie, dies zu überprüfen. Die Fluggesellschaften gewähren Ihnen nicht von sich aus eine Gutschrift, Sie müssen sie also selbst beantragen.
Anwendbare Parteien
Diese Regeln gelten für alle Fluggäste, die von einem Flughafen in der Europäischen Union abfliegen, so dass die meisten Kontinentalflüge in Frage kommen. Manchmal gelten sie auch, wenn Sie von einem Ziel außerhalb der EU nach Europa fliegen, aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Letztendlich wird die Fluggesellschaft dafür verantwortlich gemacht, dass sie pünktlich ist, um unnötige Verspätungen zu vermeiden. Diese Abfindungen schmälern ihre Gewinne, so dass es in ihrem besten Interesse liegt, kostspielige Verspätungen zu vermeiden. Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie Ihren Flug verpassen oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, weil Sie sich verspäten; es kommt also auf die Umstände an.
Welche Entschädigung kann ich erhalten?
Die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, ist ein Pauschalbetrag, der von der Entfernung Ihrer Reise abhängt, aber denken Sie daran, dass Ihr Flug entweder in die Europäische Union hinein oder aus der Europäischen Union heraus führen muss, damit Sie Anspruch haben.
Aufschlüsselung der Flugentschädigung
Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Aufschlüsselung der Beträge, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie eine Entschädigung beantragen. Beachten Sie jedoch, dass der endgültige Betrag, den Sie erhalten, von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, z. B. davon, wie weit Sie reisen, wie lange die Verspätung ist und vieles mehr.
- Flüge unter 1.500 km: 250 €.
- Flüge innerhalb der EU über 1.500 km: 400 €.
- Flüge innerhalb der EU oder aus der EU heraus zwischen 1.500 km und 3.500 km: 400 €.
- Flüge innerhalb der EU oder aus der EU heraus über 3 500 km: 600
Dies sind die Grundbeträge, die Sie zusätzlich zur Flugunterkunft erhalten können. Es ist also in Ihrem Interesse, einen Antrag zu stellen.
Arten der Flugentschädigung
Die drei häufigsten Arten von Entschädigungen, die Sie gemäß EC261/04 erhalten, sind Nichtbeförderung, Flugannullierung und Verspätung.
- Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, weil Ihr Flug überbucht ist oder aus einem anderen Grund, auf den Sie keinen Einfluss haben, können Sie Anspruch auf 250 bis 600 € für Ihre Unannehmlichkeiten haben.
- Wenn Ihr Flug annulliert wird, können Sie unter Umständen eine Entschädigung von bis zu 600 € beantragen. Flüge, die bis zu drei Jahre alt sind, sind anspruchsberechtigt, aber Flüge, die wegen COVID-19 annulliert wurden, sind nicht anspruchsberechtigt.
- Wenn Ihr Flug drei Stunden oder mehr Verspätung hat, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten. Dies gilt auch, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt, vorausgesetzt, Sie haben rechtzeitig eingecheckt.
Sie haben Anspruch auf diese Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/04, aber die Fluggesellschaften werden sie erst dann gewähren, wenn Sie darum bitten – und vielleicht werden sie sich sogar dann dagegen wehren.
Welche Flüge fallen unter die EC261/04?
Leider fallen nicht alle Flüge unter die Verordnung EC261/04, daher ist es wichtig, dass Sie die Bestimmungen dieser Verordnung kennen, damit Sie Ihre Rechte kennen. Im Allgemeinen fallen die meisten Flüge nach Europa unter die Verordnung, auch in Länder, die nicht der Europäischen Union angehören. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
EU-Luftfahrtunternehmen
Solange Ihr Flug einen Berührungspunkt innerhalb der Europäischen Union hat, sollten Sie unter die EC261/04 fallen. Dies umfasst:
- Flüge innerhalb der EU
- Flüge innerhalb der EU nach außerhalb der EU
- Flüge von außerhalb der EU nach innerhalb der EU
Denken Sie daran: Wenn Ihre Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union hat und einer Ihrer Abflugs- oder Zielorte ebenfalls in der EU liegt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Dies gilt auch dann, wenn Sie kein EU-Bürger sind. Zögern Sie also nicht, diesen Anspruch geltend zu machen.
Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen
EC261/04 wird ein wenig komplizierter, wenn es um Fluggesellschaften geht, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union haben. Nicht alle Probleme sind abgedeckt, selbst wenn die Fluggesellschaft die Kontrolle darüber hat.
Sie sind versichert, wenn Sie innerhalb der EU oder von innerhalb der EU nach außerhalb der EU fliegen. Sie sind nicht versichert, wenn Ihr Flug von außerhalb der EU ausgeht oder wenn Sie überhaupt außerhalb der EU fliegen.
Welche Flüge sind abgedeckt?
Die Flüge, die unter die EC261/04 fallen, sind unterschiedlich, aber wenn Sie innerhalb der EU reisen, sollten Sie unabhängig von der Art des Luftfahrtunternehmens sicher sein. Beachten Sie jedoch, dass die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, variiert und maximal 600 € betragen kann.
Wenn Ihr Flug eine Verbindung in der EU hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Wenn Sie also an einem beliebigen Ort in der EU unterwegs sind, lohnt es sich, einen Antrag zu stellen, um Ihre Verluste auszugleichen.
Wurde Ihr Flug unterbrochen?
Lassen Sie sich nicht durch Flugunterbrechungen ärgern – erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 600 €!
Welche Flüge fallen NICHT unter die Verordnung EC261/04?
In der Verordnung EC261/04 ist ganz klar festgelegt, dass Ihr Problem im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen muss, damit Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Außerdem muss das Problem zu irgendeinem Zeitpunkt während Ihrer Reise innerhalb der EU auftreten, damit die Verordnung Anwendung findet.
Regeln der Fluggesellschaft
Flüge außerhalb der EU sind nicht anspruchsberechtigt, selbst wenn Sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft fliegen, ebenso wenig wie Flüge von außerhalb der EU in die EU, wenn Sie mit einer nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft fliegen. Es kann eine Ausnahme geben, wenn Ihr Flug von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird und Sie eine Verbindung innerhalb der EU haben.
- Außergewöhnliche Umstände
- Wenn Sie während des Fluges mit einem dieser Umstände konfrontiert werden, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Alle Umstände müssen von der Fluggesellschaft zu verantworten sein, damit Sie eine Entschädigung erhalten.
- Wetter
- Streiks am Flughafen oder bei der Flugsicherung
- Politische Unruhen
- Sicherheitsrisiken
Solange die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie angemessene Maßnahmen zur Vermeidung dieser Probleme ergriffen hat, ist sie nicht verantwortlich. Allerdings liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft, so dass es nicht schadet, eine Klage einzureichen. Der Gesetzgeber prüft immer wieder, was unter außergewöhnlichen Umständen zu verstehen ist, daher kann sich diese Liste noch ändern.
Welche Rechte habe ich mit der EC261/04 bei Europaflügen?
Der größte Vorteil der EC261/04 besteht darin, dass Sie bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben; das ist jedoch nicht das Einzige, was sie garantiert. Sie verhilft Ihnen auch zu einer fairen Behandlung durch die Fluggesellschaften.
Fluggastrechte
Achten Sie beim Einchecken auf die Informationen in EC261/04, solange Sie sich in der EU aufhalten. Jede Fluggesellschaft, die in der EU tätig ist, ist gesetzlich verpflichtet, diese Verordnung auszuhängen, um Sie über Ihre Rechte zu informieren. Die Fluggesellschaft muss Sie zwar nicht darüber informieren, solange Sie nicht danach fragen, aber wenn Sie erst einmal wissen, worauf Sie Anspruch haben, kann das die Verhandlungen wesentlich erleichtern. Denken Sie daran, dass die Annahme von alternativen Unterkünften oder Gutscheinen dazu führen kann, dass Sie keine Ansprüche gegen die Verordnung EC261/04 geltend machen können.
Rechte auf Rückerstattung
Wenn Ihre Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, müssen Sie nicht nur warten, bis Sie einen Antrag stellen können. Sie haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung des Flugpreises und gegebenenfalls auf einen Rückflug zum Ausgangsort. Während Sie warten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie mit dem Nötigsten zu versorgen, z. B:
- Mahlzeiten und Erfrischungen
- Kommunikation, einschließlich Anrufe, Faxe und E-Mails.
- Übernachtungsmöglichkeiten, falls zutreffend
- Transport, sofern zutreffend.
Wie viel Ihnen zusteht, hängt davon ab, wie lang Ihre Verspätung ist.
- Alle Flüge bis 1.500 km: 2 Stunden oder mehr
- EU-Binnenflüge über 1 500 km: 3 Stunden oder mehr
- Nicht-interne EU-Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km: 3 Stunden oder mehr
- EU-Flüge außerhalb der EU über 3.500 km: 4 Stunden oder mehr
Nur weil Sie Anspruch auf mindestens 600 € haben, heißt das nicht, dass das alles ist, was Sie beanspruchen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf eine weitere Entschädigung haben, können Sie sich an den Kundendienst wenden. Sie haben möglicherweise auf Ihr Recht verzichtet, wenn Sie freiwillig auf Ihre Reservierung verzichtet haben.
Berechnen Sie Ihre Entschädigung bei Flugausfällen
Welche Rechte habe ich nach EC261/04 bei internationalen Flügen?
Die Verordnung EC261/04 gilt nicht nur für Flüge von der EU in die EU. Wenn Sie also international fliegen, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung, sofern Ihr Flug einen Zwischenstopp in der Europäischen Union hat.
- Wenn Ihre Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat, sind Sie unter den meisten Umständen abgesichert.
- Wenn Ihre Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU hat, sind Sie versichert, solange Ihr Flug in der EU beginnt.
- Manchmal ist Ihr Flug auch versichert, wenn die Umsteigeverbindung in der EU liegt.
Da es immer Ausnahmen von der Regel gibt, können Sie jederzeit einen Antrag stellen. Sie verlieren kein Geld, wenn Sie es versuchen.
Europäische Verordnung EC261/04 Frist für die Einreichung einer Forderung
Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/04 müssen Sie eine Forderung rechtzeitig einreichen, wobei die Höhe der Frist von Land zu Land unterschiedlich ist. Beachten Sie, dass Sie Ihre Forderung in dem Land einreichen müssen, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat, und nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, in dem Sie abgeflogen sind oder in dem Sie angekommen sind. Wenn Sie Ihre Forderung im falschen Land einreichen, kann sich Ihre Entschädigung verzögern, daher ist es wichtig, dass Sie wissen, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.
Je nach Land können Sie Ihre Ansprüche zwischen 1 und 10 Jahren geltend machen, wobei es einige Ausnahmen gibt.
Land | Verjährungsfrist |
---|---|
Österreich | 3 Jahre |
Belgien | 5 Jahre |
Bulgarien | 1 Jahr |
Kroatien | 3 Jahre |
Zypern | 6 Jahre |
Tschechische Republik* | 3 Jahre |
Dänemark | 3 Jahre |
Estland | 3 Jahre |
Finnland | 3 Jahre |
Frankreich | 5 Jahre |
Deutschland ** | 3 Jahre |
Griechenland | 5 Jahre |
Ungarn | 5 Jahre |
Island | 2 Jahre |
Irland | 6 Jahre |
Italien | 2 Jahre |
Lettland | 1 Jahr |
Litauen | 3 Jahre |
Luxemburg | 10 Jahre |
Malta | Kein Limit |
Niederlande | 2 Jahre |
Norwegen | 3 Jahre |
Polen | 1 Jahr |
Portugal | 3 Jahre |
Slovakien | 2 Jahre |
Slovenien | 2 Jahre |
Spanien | 5 Jahre |
Schweden*** | 10 Jahre |
Schweiz | 2 Jahre |
Vereinigtes Königreich | 6 Jahre |
Erstattungen und Flugticket-Ersatz
Wenn Sie mit Verspätungen und Annullierungen konfrontiert sind, kann es verlockend sein, das zu akzeptieren, was die Fluggesellschaft Ihnen anbietet. Wenn Sie jedoch freiwillig auf Ihr Ticket verzichten, verzichten Sie möglicherweise auf Ihre Rechte auf weitere Entschädigung. Wenn Sie beabsichtigen, zu einem späteren Zeitpunkt eine Klage einzureichen, sollten Sie niemals freiwillig akzeptieren, von Ihrem Flug gestrichen zu werden.
Bei Verspätungen oder Annullierungen oder wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung verweigert wurde, können Sie eine Erstattung des Flugpreises und einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort verlangen, wenn Sie einen Anschlussflug haben. Sie haben die Wahl.
Wie können Sie Ihren Anspruch auf EC261/04 geltend machen?
Viele Menschen melden keine Ansprüche an, so dass die Fluggesellschaften mit unnötigen Verspätungen davonkommen. Seien Sie kein Teil dieser Statistik. Nach EU-Recht haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten.
Die erste Möglichkeit dazu ist, dass Sie selbst eine Beschwerde einreichen. Gehen Sie zu Ihrer Fluggesellschaft, um den Vorgang zu starten, und halten Sie Ihre Buchungsnummer bereit. Geben Sie Ihre Daten ein und warten Sie auf eine Rückmeldung. In manchen Fällen wehren sich die Fluggesellschaften gegen die Forderung, so dass Sie gezwungen sein könnten, vor Gericht zu gehen. In den meisten Fällen werden sie sich einigen, aber es ist trotzdem ein langwieriger Prozess.
Es gibt auch spezialisierte Organisationen, mit denen Sie zusammenarbeiten können, z. B. Flugentschädigungsunternehmen. Sie kennen sich mit der EC261/04 gut aus und werden, nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, in Ihrem Namen gegen die Fluggesellschaft vorgehen. Sie nehmen einfach eine Pauschalgebühr von Ihren Gewinnen, und Sie schulden ihnen nichts, wenn Sie verlieren. Wenn der Fall vor Gericht geht, sind die Prozesskosten oft in der Gebühr enthalten. Sie machen die ganze Arbeit für Sie. Alles, was Sie tun müssen, ist, die Abfindung zu genießen, wenn sie kommt.
Beide Optionen werden Ihnen helfen, das Geld zu bekommen, das Ihnen nach der EG261/04 zusteht. Vergewissern Sie sich nur, dass Sie Ihren Anspruch innerhalb der Antragsfrist geltend machen.
Fazit
EC261/04 ist eine wirksame Verordnung, die sich für Sie einsetzen soll. Viele Verspätungen von Fluggesellschaften sind vermeidbar, und wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen, machen Sie sie dafür verantwortlich. Ihre Zeit ist wertvoll, also zögern Sie nicht, die Ihnen zustehende Entschädigung zu fordern. Solange Sie innerhalb der EU fliegen, können Sie bis zu 600 € erhalten.
Über den Autor
Scott Welsch ist ein in London ansässiger Anwalt. Er hat sich auf Reiserecht spezialisiert und möchte die Menschen über ihre Rechte als europäische Reisende aufklären. Viele Flugentschädigungsunternehmen versuchen, ihre Kunden mit Versprechungen wie schnellem Service, hohen Erfolgsquoten und erfolgreicher Rückerstattung zu ködern. Für das ungeschulte Auge und den erschöpften Reisenden, der auf dem Boden eines Flughafens sitzt, sehen diese Angebote wie die besten aus. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Vergleichsliste auf dem neuesten Stand zu halten, damit Sie nur mit den außergewöhnlichen Unternehmen zusammenarbeiten, die ihre glänzenden Versprechen einhalten.